Veränderungen in der Arbeitswelt durch KI und mögliche geschlechterspezifische Auswirkungen

00 Blog DGB NRW KI in der Arbeitswelt - Lamarr Institute for Machine Learning (ML) and Artificial Intelligence (AI)
© Maria/stock.adobe.com & ML2R

Als Dachverband vertritt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) seine acht Mitgliedsgewerkschaften gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden. Er ist die politische Stimme der Gewerkschaften und koordinieren die gewerkschaftlichen Aktivitäten. So nimmt er Stellung zu Gesetzesentwürfen und koordinieren die Vertretung bei Sozialversicherungen, Kammern und Gerichten. Mit rund 5,7 Millionen organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist der DGB der weltgrößte Gewerkschaftsbund. In Nordrhein-Westfalen vertritt er rund 1,3 Millionen Mitglieder.

Allgemein wird Künstliche Intelligenz als Oberbegriff für Computeranwendungen verstanden, die selbstständig und automatisiert bestimmte Aufgaben erledigen. Um eigenständig handeln zu können, müssen solche Systeme programmiert werden. KI kann in vielfältigen Prozessen zum Einsatz kommen; etwa bei der Personalauswahl, der Produktion, bei medizinischen Diagnosen, bei der Steuerung von Arbeitsabläufen, der Planung von Arbeitseinsätzen und vielem mehr.

KI-Anwendungen als lernende Software- und Entscheidungssysteme werden große Potenziale zugeschrieben. Dies gilt sowohl für die Automatisierung als auch für intelligente Assistenz menschlicher Arbeit.

Diese grundsätzlichen Potenziale sehen wir Gewerkschaften auch, aber die Anwendung im betrieblichen Alltag muss von vornherein mit dem/der Beschäftigten ausgestaltet werden. So können vor einer Investitionsentscheidung und Einführung Chancen und Risiken für den Betriebseinsatz gemeinsam bewertet werden. Zwar gibt es für die KI-Einführung bislang kein explizites betriebliches Mitbestimmungsrecht entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz, doch sollte Beteiligungsorientierung vor Einführung im Betrieb an erster Stelle stehen.

KI-Systeme und ihre Auswirkung auf Beschäftigte

Bei manchen Anwendungsfolgen kommt der Betriebsrat später dann doch zwingend ins Spiel. Wenn die KI-Einrichtung potenziell geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, muss der Betriebsrat spätestens dann mitbestimmen. Das gilt auch für KI-Systeme, durch die Gefahren für die physische oder psychische Gesundheit der Beschäftigten drohen. Bei jeder Gefährdungsbeurteilung, die Auswirkungen von KI zu bewerten hat, ist der Betriebsrat mit an Bord. Dann sind Fragen zu beantworten wie: Welche Folgen haben die KI-Systeme für die Gesundheit jedes Einzelnen? Gibt es spezielle Auswirkungen auf bestimmte Gruppen im Betrieb, wie können geschlechterspezifische Aspekte berücksichtigt werden und wie belastend ist es, wenn ein Computer zum Chef wird? Nimmt etwa trotz oder gerade wegen der KI das Arbeitstempo zu?

So bestehen unterschiedliche Einschätzungen, Hoffnungen und Befürchtungen, die allerdings vor allem zeigen, dass der Einsatz von KI-basierten Systemen nicht allein technisch bestimmt ist, es gibt stets eine soziale Dimension im Betriebseinsatz. Es kommt daher in erster Linie darauf an, wie und für welchen Zweck Künstliche Intelligenz genutzt wird. Es geht bei der Anwendung auch nicht allein darum, datenrechtliche Grenzen einzuhalten, sondern „Gute Arbeit by Design tatsächlich zu entwickeln. Das ist der Gestaltungsansatz des DGBs. Dazu gehört – neben der Zielfindung zum Einsatz des Systems – Transparenz über nachvollziehbare und überprüfbare Informationen sowie die Erklärbarkeit zu Wirkungsweise und Zusammenhängen. Das beinhaltet die Frage, zu welchem Zweck personenbezogene – und selbst anonymisierte – Daten genutzt werden sollen und dürfen. Dafür sollten im Betrieb entsprechende Verantwortlichkeiten festgelegt werden, eine stringente Zweckbindung sowie Folgenabschätzung umgesetzt werden.

Beteiligung ist der Schlüsselfaktor. Es ist daher essenziell, die Veränderungen in der Arbeitswelt und im konkreten Betriebsalltag beteiligungsorientiert und im Sinne von „Guter Arbeit by Design“ zu gestalten.

Ein differenzierter Blick auf die Geschlechter muss gewährleistet sein

Wie bereits eingangs erwähnt, ist bei den weitreichenden Veränderungen, die KI mit sich bringt, ein differenzierter Blick auf die Geschlechter essenziell. Es muss sichergestellt werden, dass algorithmische Systeme bereits vorhandene strukturelle Benachteiligungen nicht reproduzieren. Wenn beispielsweise Anwendungen zur Personalauswahl mit Daten erstellt werden, die aufgrund bestehender Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen Männer automatisch bevorzugen, ist das ein großer Rückschritt. Deshalb ergibt es auch aus gleichstellungspolitischer Sicht Sinn, Betriebs- und Personalräte frühzeitig zu beteiligen. Denn KI und der Wandel der Arbeitswelt bieten die Chance, bewusst geschlechterfreundlich gestaltet zu werden.

Das Substituierbarkeitspotenzial in vorwiegend von Frauen ausgeübten Berufen ist geringfügig niedriger als in von Männern überwiegend ausgeübten Berufen. Da spielt eine große Rolle, dass z. B. in Care-Berufen weniger menschliche Arbeitskraft ersetzbar ist.

Beim Blick auf Branchen, für die KI besonders interessant sind, fällt auf, dass Bürotätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden, stärker ersetzbar sind als beispielsweise Managementposten. Gleichzeitig gibt es schon jetzt einen enormen Fachkräftemangel im IT-Bereich. Bei einem derzeitigen Männeranteil der IT-Fachkräfte von mehr als 80 Prozent liegt auf der Hand, dass schon die Entwicklung und Einführung von KI eine Schieflage aufweist und Frauen in diesem Prozess kaum beteiligt sind. Dieses Problem wird auch in dem dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung behandelt. Gezielte Frauenförderung bei Aus- und Weiterbildung zu IT-Fachkräften kann die Transformation positiv gestalten, Fachkräfte und Arbeitsplätze sichern und Geschlechtergerechtigkeit voranbringen. Viele der in diesem Beitrag nur angerissenen Aspekte werden seitens des DGB im Rahmen eines novellierten Betriebsverfassungsgesetzes eingefordert. Neben einer rechtlich verankerten Mitbestimmung beim betrieblichen Einsatz Künstlicher Intelligenz betrifft dies auch Mitbestimmungs- und Initiativrechte des Betriebsrats bei Fragen der Gleichstellung sowie die Einsetzung eines Gleichstellungsausschusses. Dies alles trägt dazu bei, „Gute Arbeit by Design“ umzusetzen.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Als Dachverband vertritt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) seine acht Mitgliedsgewerkschaften gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden. Er ist die politische Stimme der Gewerkschaften und koordinieren die gewerkschaftlichen Aktivitäten. So nimmt er Stellung zu Gesetzesentwürfen und koordinieren die Vertretung bei Sozialversicherungen, Kammern und Gerichten. Mit rund 5,7 Millionen organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist der DGB der weltgrößte Gewerkschaftsbund. In Nordrhein-Westfalen vertritt er rund 1,3 Millionen Mitglieder.

Caroline Heß

Caroline Heß ist beim Deutschen Gewerkschaftsbund in NRW Abteilungsleiterin für Frauen-, Gleichstellungs-, Familien- und Hochschulpolitik und beschäftigt sich auch mit Fragen des Arbeitsschutzes.

Dr. Jörg Weingarten

Dr. Jörg Weingarten leitet beim Deutschen Gewerkschaftsbund NRW die Abteilungen Industrie- und Strukturpolitik, sowie Energie- und Klimapolitik und ist für Fragen der Transformation und Digitalisierung zuständig.

Weitere Blogartikel